Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Worqation · Inhaberin: Kristin Berner · Stettener Str. 60, 70327 Stuttgart · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließlicher B2B-Charakter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an „Workation“-Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“ oder „Workation“), die über die Anbieterin Kristin Berner, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Worqation“ (nachfolgend „Anbieterin“), angeboten und durchgeführt werden. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an selbständig oder freiberuflich tätige Personen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen (nachfolgend „Teilnehmer“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mit Bewerbung und Buchung sichert der Teilnehmer ausdrücklich zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu handeln. Stellt sich diese Zusicherung als unzutreffend heraus, ist die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; § 7 (Stornierung) gilt entsprechend.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht gesondert widerspricht, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Buchungen zu ändern. Für den bereits geschlossenen Vertrag gilt die bei Buchung vereinbarte Fassung.

§ 2 Leistungsbeschreibung, Zweck der Veranstaltung

(1) Ziel der Workation ist es, Unternehmer und Selbständige an einem gemeinsamen Ort zusammenzubringen, um den Austausch von Kontakten, Wissen und Erfahrungen („Know-how“) zu ermöglichen und zu fördern.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, Dauer, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeitraum und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. Im Ticketpreis sind, soweit nicht abweichend angegeben, die Unterkunft sowie das Programm (Workshops/Veranstaltungsinhalte) enthalten.

(3) Nicht im Ticketpreis enthalten sind – soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – insbesondere An- und Abreise, Verpflegung, Versicherungen sowie sonstige persönliche Aufwendungen des Teilnehmers.

(4) Die Anbieterin schuldet ausschließlich die Schaffung eines geeigneten Rahmens und die Durchführung des angekündigten Programms nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Veranstaltungsdurchführung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, das Zustandekommen konkreter Geschäftskontakte, Geschäftsabschlüsse oder ein bestimmtes Vermittlungs- oder Lernergebnis werden ausdrücklich nicht geschuldet.

(5) Nimmt der Teilnehmer einzelne Programmpunkte oder gebuchte Leistungen (z. B. einzelne Workshops, Mahlzeiten oder Übernachtungen) ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, Minderung oder Ersatzleistung.

§ 3 Bewerbung und Vorqualifizierung

(1) Die Teilnahme setzt eine vorherige Bewerbung über das auf der Website bereitgestellte Bewerbungsformular voraus.

(2) Nach Eingang der Bewerbung führt die Anbieterin eine Vorqualifizierung durch. Die Anbieterin entscheidet nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen, ob ein Bewerber zur Buchung zugelassen wird. Ein Anspruch auf Zulassung zur Buchung oder auf Teilnahme besteht nicht.

(3) Erst nach erfolgreicher Vorqualifizierung erhält der Bewerber die Möglichkeit, ein Ticket zu erwerben. Die Vorqualifizierung begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Teilnahmevertrags.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Mit Absenden der verbindlichen Buchung (Ticketkauf) nach erfolgter Vorqualifizierung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Teilnahmevertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anbieterin die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, das Angebot des Teilnehmers anzunehmen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Ticketpreises zu leisten.

(3) Der Restbetrag (verbleibende 50 % des Ticketpreises) muss spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Abreisetag vollständig bei der Anbieterin eingegangen sein.

(4) Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Abreisetag, ist der gesamte Ticketpreis sofort und vollständig mit der Buchung zur Zahlung fällig.

(5) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit jeder Zahlung ist der Eingang des vollständigen Betrags auf dem von der Anbieterin angegebenen Konto.

(6) Leistet der Teilnehmer eine fällige Zahlung nicht fristgerecht, gerät er ohne weitere Mahnung mit Fristablauf in Verzug. Die Anbieterin ist in diesem Fall berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, kurz bemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, den Platz anderweitig zu vergeben und Stornogebühren gemäß § 7 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Der Teilnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Der Teilnehmer schließt den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (B2B). Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.

(2) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht auch deshalb nicht besteht, weil es sich um Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung sowie um Freizeitveranstaltungen handelt, für die ein bestimmter Termin bzw. Zeitraum vorgesehen ist (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 7 Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

(1) Eine Stornierung der Buchung durch den Teilnehmer ist in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber der Anbieterin zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der Anbieterin.

(2) Im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer, eines Rücktritts der Anbieterin aus von dem Teilnehmer zu vertretenden Gründen (insbesondere Zahlungsverzug oder unzutreffende Zusicherung nach § 1 Abs. 2) sowie bei Nichterscheinen verfällt die geleistete bzw. geschuldete Anzahlung in Höhe von 50 % des Ticketpreises als pauschalierter Schadens- und Aufwendungsersatz; die Anzahlung bleibt in diesem Umfang zur Zahlung fällig.

(3) Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Abreisetag oder erscheint der Teilnehmer nicht, ist der gesamte Ticketpreis (100 %) als pauschalierter Schadens- und Aufwendungsersatz geschuldet.

(4) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der geschuldete Betrag entsprechend. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

(5) Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor dem gebuchten Abreisetag mit Zustimmung der Anbieterin einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, der die Voraussetzungen gemäß §§ 1 und 3 erfüllt und in den Vertrag eintritt. Ein etwaiger Mehraufwand sowie eine angemessene Umbuchungspauschale gehen zulasten des Teilnehmers; der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften für den Ticketpreis als Gesamtschuldner.

§ 8 Absage, Änderungen und Verlegung durch die Anbieterin

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen, wenn die Durchführung aus Gründen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Anordnungen, Ausfall des Veranstaltungsorts oder von Dienstleistern), oder mangels Erreichen einer angekündigten Mindestteilnehmerzahl nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

(2) Im Falle einer ersatzlosen Absage werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Transfer-, Verdienstausfall- oder sonstigen Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit die Anbieterin die Absage nicht zu vertreten hat oder nicht nach § 10 zwingend haftet.

(3) Bei einer Verlegung kann die Anbieterin dem Teilnehmer einen Ersatztermin anbieten. Nimmt der Teilnehmer den zumutbaren Ersatztermin nicht wahr, gilt dies nicht als Absage durch die Anbieterin.

(4) Die Anbieterin behält sich vor, einzelne Programmpunkte, Referenten, Inhalte, Unterkünfte oder Örtlichkeiten aus sachlichem Grund zu ändern oder durch gleichwertige zu ersetzen, sofern Gesamtcharakter und Zweck der Veranstaltung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. Solche Änderungen begründen keinen Erstattungs- oder Minderungsanspruch.

§ 9 Pflichten und Verhalten der Teilnehmer, Eigenverantwortung

(1) Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Anbieterin sowie des Personals am Veranstaltungsort Folge zu leisten und die Hausordnung der Unterkunft zu beachten.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, Teilnehmer, die den Ablauf nachhaltig stören, andere Teilnehmer erheblich belästigen, gegen wesentliche Pflichten verstoßen oder die Voraussetzungen nach § 1 nicht (mehr) erfüllen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist ein Ausschluss auch ohne vorherige Abmahnung zulässig. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

(3) Der Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich teil. Er ist für die Einhaltung der für ihn geltenden steuerlichen, gewerbe-, aufenthalts- und sonstigen rechtlichen Vorgaben sowie für seine gesundheitliche Eignung selbst verantwortlich.

(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, für ausreichenden eigenen Versicherungsschutz (insbesondere Reise-, Reiserücktritts-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) zu sorgen. Eine Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

(5) Der Teilnehmer haftet gegenüber der Anbieterin und Dritten für von ihm schuldhaft verursachte Schäden, insbesondere an der Unterkunft und deren Ausstattung.

§ 10 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, der Höhe nach höchstens auf den Ticketpreis.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Verdienstausfall.

(4) Die Anbieterin haftet nicht für das Verhalten anderer Teilnehmer, für das Zustandekommen oder den wirtschaftlichen Erfolg von Geschäftskontakten, für aus dem Teilnehmerkreis geschlossene Geschäfte oder für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwertbarkeit der im Rahmen der Veranstaltung ausgetauschten Informationen.

(5) Soweit die Anbieterin Leistungen Dritter (z. B. Unterkunft, externe Referenten, Transfers) lediglich vermittelt oder einbindet, haftet sie nur für deren sorgfältige Auswahl, nicht für die Leistungserbringung des Dritten selbst, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

(7) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers verjähren – außer in den Fällen des Absatzes 1 – innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 11 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken angefertigt werden. Einzelheiten und die Widerspruchs- bzw. Widerrufsmöglichkeit ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Vom Teilnehmer selbst erstellte Aufnahmen anderer Teilnehmer dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Teilnehmer verpflichten sich, vertraulich behandelte Informationen anderer Teilnehmer, die ihnen im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden und erkennbar oder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, nicht ohne Zustimmung des Betroffenen an Dritte weiterzugeben.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat – der Geschäftssitz der Anbieterin. Die Anbieterin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu klagen.

(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der Anbieterin, soweit nicht ein anderer Erfüllungsort vereinbart ist.

(4) Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(6) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Hinweis: Diese AGB sind eine Vorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine anwaltliche Prüfung vor dem Einsatz wird empfohlen.